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Das Baseler Regelwerk und die Mindestanforderungen an die Eigenmittelausstattung gemäß der CRR

Am 26. Juni 1974 kollabierte das Kölner Privatbankhaus I.D. Herstatt und sorgte damit für den bis dahin größten Bankenkonkurs der deutschen Nachkriegszeit. Das Bankhaus spekulierte in großem Ausmaß im Rahmen von Wechselkursgeschäften auf die Aufwertung des US- Dollars. Dieser – durch Aufgabe des Bretton-Woods-Systems im März des vorausgegangenen Jahres nicht mehr gesetzlich normiert – brach in den ersten Monaten des Jahres 1974 ein und bescherte I.D. Herstatt Verluste in Höhe von 470 Mio. Deutsche Mark. Die anstehende Insolvenz hatte landesübergreifende Auswirkungen insbesondere auf Banken in den USA. In einem vergleichbaren Kontext hatte die USA nur vier Monate später mit dem Bankrott der Franklin National Bank den bis zu diesem Zeitpunkt größten Bankenausfall ihrer Geschichte zu verzeichnen. Aufgrund der Tatsache, dass die nationalen Aufsichtsbehörden im Hinblick auf grenzübergreifende Finanztransaktionen offenbar nur ungenügend sensibilisiert waren, wuchs die Furcht vor weiteren vergleichbaren Ereignissen im globalen Bankensystem. Um ein Gegensteuern bemüht, kamen ausgewählte Industrienationen Ende 1974 in Basel zusammen und etablierten das Committee on Banking Regulations and Supervisory Practices, welches später in Basle Committee on Banking Supervision (BCBS) umbenannt wurde. Das Ziel war und ist bis heute eine enge Zusammenarbeit der beteiligten nationalen Aufsichtsbehörden und eine Stärkung der weltweiten Finanzmarktstabilität durch die Koordination von Aufsichtsmaßnahmen. Das BCBS erarbeitet Grundsätze und Mindeststandards für die Bankenaufsicht und bietet vor dem Hintergrund von aktuellen Entwicklungen im Banken- und Finanzsystem eine Plattform für den Informationsaustausch über Aufsichtsansätze und -techniken. Da die Veröffentlichungen des BCBS keine rechtliche Bindungswirkung entfalten, besitzen sie ausschließlich einen Empfehlungscharakter. Erst durch die Übernahme in europäisches oder nationales Recht wird deren Anwendung obligatorisch.

Seiten 27 - 85

Dokument Das Baseler Regelwerk und die Mindestanforderungen an die Eigenmittelausstattung gemäß der CRR