Das Liquiditätsverrechnungssystem nach MaRisk als neues Prüffeld
Neue Prüfungsanforderungen durch MaRisk BTR 3.1. Tz. 5-7
Hohe aufsichtsrechtliche Anforderungen und daraus resultierende komplexe Prüfungspflichten stellen die interne und externe Revision der Institute laufend vor neue Herausforderungen. Mit der letzten MaRisk Novelle (12/2012) ist das Liquiditätsverrechnungssystem (MaRisk BTR 3.1 Tz. 5–7) in die bestehende Prüfungsplanung zu integrieren. Der nachfolgende Artikel greift das Liquiditätsverrechnungssystem als neues Prüffeld auf. Dabei liegt der Schwerpunkt insbesondere auf den Anforderungen, die an ein verursachungsgerechtes Verrechnungssystem (MaRisk BTR 3.1 Tz. 5) gestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2015.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-26 |