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Das neue „Pflegestärkungsgesetz“ löst nicht alle Probleme
Weiterhin besteht Personalmangel – Höhere Beiträge und bessere Leistungen

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat mit seiner Ankündigung Ernst gemacht: Genau 20 Jahre, nachdem die soziale Pflegeversicherung nach langem parlamentarischen Ringen in Kraft trat und erstmals Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für rund eine Million Menschen eingeführt wurden, tritt am 1. Januar 2015 eine erste große Reform in Kraft. Das „Pflegestärkungsgesetz“ trägt den inzwischen eingetretenen vielfältigen Veränderungen Rechnung und lässt die Leistungen ansteigen. Zuletzt hat etwa ein Drittel der Heimbewohner Sozialhilfe beantragt, weil Rente und Leistungen der Pflegeversicherung nicht für einen Heimplatz reichten. Gleichzeitig wird der Beitragssatz in zwei Stufen zum 1. Januar 2015 und zwei Jahre später nochmals angehoben.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 8 / 2014
Veröffentlicht: 2014-08-13
Dokument Das neue „Pflegestärkungsgesetz“ löst nicht alle Probleme