Das vereinfachte Bundesfachplanungsverfahren nach § 11 NABEG
Der mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) bezweckte zügige Ausbau länderübergreifender und grenzüberschreitender Höchstspannungsleitungen wird in einem nicht unerheblichen Umfang in bereits bestehenden Stromleitungstrassen erfolgen. Das NABEG enthält für diesen Fall in § 11 eine Sonderregelung, mit der die nach §§ 4 ff. NABEG notwendigen Bundesfachplanungen in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden können. Mit dem vorliegenden Beitrag werden die Einzelheiten dieses neuen Verfahrensinstruments und Fragen seiner praktischen Anwendung dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-15 |