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Der Beirats- oder Aufsichtsratskandidat

Aufsichtsgremien (Beirat, Aufsichtsrat, Stiftungsrat, Verwaltungs-rat) sind die obersten Überwacher und Hüter der unternehme-rischen Corporate Governance und fordern die ›Leitlinien und Grundsätze einer langfristig und nachhaltig orientierten Unter-nehmensführung‹ ein und sind »der Garant einer Verankerung im Tagesgeschäft«. »Jedes Aufsichtsratsmitglied ist persönlich für die effektive und effiziente Unternehmensüberwachung verantwortlich. Nur so kann der Aufsichtsrat seinem doppelten Auftrag als Kontrolleur und Ratgeber gerecht werden«. »Es ist ein Amt in dem Sinne, dass die Tätigkeit im Interesse anderer erfolgt und diese wie auch die weiteren Stakeholder berechtigte Erwartungen an die Wahrnehmung dieses Amtes stellen«, fasst es Hermut Kormann (*1942), Mitglied in verschiedenen Aufsichtsgremien, zusammen. Immer öfter wird davon gesprochen, dass eine ehrenamtliche Kontrolltätigkeit den immer größer werdenden Verantwortungsbereichen eines Aufsichtsratsmitglieds nicht mehr gerecht wird. Immer öfter werden daher so genannte Berufsaufsichtsräte bestellt.

Seiten 31 - 72

Dokument Der Beirats- oder Aufsichtsratskandidat