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Der umkippende Schlackenkübel im Stahlwerk
Strafrechtliche Verantwortung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach tödlichem Arbeitsunfall

Am 13. Juli 1999 kam es zu einem Arbeitsunfall in der Ofen- und Gießhalle eines Stahlwerks in Kehl.
Ein Kranfahrer setzte bei den „wöchentlichen Reinigungs- und Revisionsarbeiten“ einen Schlackenkübel auf dem Boden ab. Ein anderer Fahrer schlug mit einer Schaufel gegen die Hilfstraverse, weil sie sich „nicht sofort von den Befestigungsteilen des Kübels löste“. Als der Kranfahrer losfuhr, kippte der Kübel um. Der heiße Inhalt ergoss sich auf den Boden und es „ereignete sich aufgrund der großen Hitze des Kübelinhalts ein explosionsartiges Geschehen“. Drei Arbeiter erlitten starke Verbrennungen, einer erlag drei Tage später seinen Verletzungen.
„Die Ursache des Umkippens konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. Möglicherweise war die Ursache das nicht störungsfreie Ablösen der Hilfstraverse vom Kübel, möglicherweise aber auch Unebenheiten auf dem Hüttenboden, der zuvor nicht ordnungsgemäß gereinigt bzw. geeignet worden war“ – und „möglicherweise kamen auch diese beiden Umstände zusammen“.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.05.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 5 / 2020
Veröffentlicht: 2020-05-08
Dokument Der umkippende Schlackenkübel im Stahlwerk