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Die Ablagerung gering belasteter mineralischer Abfälle
§ 3 Abs. 2 Abfallablagerungsverordnung als Lösung für den Weiterbetrieb von Bauschutt- und Bodenaushubdeponien?

Mit Blick auf das näher rückende Jahr 2005 gewinnen Abfallablagerungsverordnung und Deponieverordnung in der abfallrechtlichen Praxis zunehmend an Gewicht. Dabei werfen die beiden komplexen und zum Teil schwer verständlichen Regelwerke eine Reihe von Fragen auf, die von den beteiligten Akteuren kontrovers diskutiert werden. Im Vordergrund stehen zur Zeit naturgemäß solche Fragen, die sich auf die ab 01.06.2005 geltende Vorbehandlungspflicht für Hausmüllabfälle und die Schließung zahlreicher Siedlungsabfalldeponien zu diesem Zeitpunkt beziehen. Hierzu ist in den vergangenen Monaten bereits erste Rechtsprechung ergangen. Genannt seien insbesondere der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz an den Europäischen Gerichtshof vom 04.12.2002 sowie die Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.08.2003, in der u.a. zu der Frage der unmittelbaren Geltung von Abfallablagerungsverordnung und Deponieverordnung im Falle entgegenstehender Planfeststellungsbeschlüsse Stellung genommen wird.

Seiten 135 - 141

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2004.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 3 / 2004
Veröffentlicht: 2004-03-01
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Dokument Die Ablagerung gering belasteter mineralischer Abfälle