Die anlassbezogene, unternehmenseigene Untersuchung
Als unternehmenseigene Untersuchung werden im Folgenden unternehmenseigene Sachverhaltsermittlungen mit ihrer juristischen Bewertung durch interne Mitarbeiter oder externe Berater bezeichnet, unabhängig von einem staatlichen Strafverfahren zur Überprüfung eines bestehenden Straftatverdachtes (also mit repressivem Schwerpunkt) und zur Vorbereitung einer Entscheidung über die aus den Ergebnissen zu ziehenden Konsequenzen.
Seiten 15 - 17