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Die Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Die Elektrotechnisch unterwiesene Person ist in VDE 1000-10 unter „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ wie folgt definiert:
Eine Elektrotechnisch unterwiesene Person ist …
„wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.“

Seiten 17 - 18

Dokument Die Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)