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Die Haftung gemäß § 72a AO bei elektronischer Datenübermittlung
Risikoprofil in der Praxis

In der StBp wurden in den vergangenen Jahren vom Verfasser verschiedene Haftungsnormen vorgestellt. In diesem Beitrag wird die Vorschrift des § 72a AO vorgestellt, die die Haftung von Dritten bei elektronischer Datenübermittlung regelt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.01.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 1 / 2024
Veröffentlicht: 2024-01-04
Dokument Die Haftung gemäß § 72a AO bei elektronischer Datenübermittlung