• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Die neue EU-Koordinierungsrichtlinie – „Wettbewerblicher Dialog“ und „elektronische Auktion“ als Möglichkeiten der Vergabe von Leistungen im Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr?

Das am 30. 4. 2004 im Amtsblatt der EU veröffentlichte EU-Legislativpaket hat eine weitreichende Reform der materiellen Vorgaben des europäischen Vergaberechts eingeleitet. Im Rahmen des Legislativpakets wurden insbesondere die drei Koordinierungsrichtlinien für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in einer einzigen Koordinierungsrichtlinie (im Folgenden: KoordRL) zusammengeführt. Der Anwendungsbereich der zusammengeführten Richtlinien ist dabei im Wesentlichen unverändert geblieben. Über diese vereinfachende Zusammenfassung hinaus enthält die neue Richtlinie jedoch einige grundlegende Neuerungen in verfahrensrechtlicher Hinsicht. So erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, verschiedene neue Verfahren einzuführen, namentlich das so genannte „Dynamische Beschaffungssystem“, die Rahmenvereinbarung, den „wettbewerblichen Dialog“ sowie die so genannte „elektronische Auktion“. Als interessant für die Vergabe von Leistungen im Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) könnten sich nach erstem Hinsehen die beiden letztgenannten Verfahrensarten erweisen. Der folgende Beitrag möchte daher Anwendungsbereich sowie Ablauf des „wettbewerblichen Dialogs“ sowie der „elektronischen Auktion“ im Einzelnen vorstellen und sich mit der Frage der praktischen Relevanz dieser neuen Verfahrensoptionen bei der Vergabe von ÖSPV-Leistungen beschäftigen.

Seiten 275 - 279

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2004.07.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 7 / 2004
Veröffentlicht: 2004-07-01
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Die neue EU-Koordinierungsrichtlinie – „Wettbewerblicher Dialog“ und „elektronische Auktion“ als Möglichkeiten der Vergabe von Leistungen im Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr?