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Die Regulierung von Vergütungsstrukturen in Kreditinstituten

Als eine Ursache der Finanzmarktkrise in 2008 wurde von den Aufsichtsbehörden eine Vergütungspolitik, die in den Finanzunternehmen Fehlanreize gesetzt hat, ausgemacht. Um dies künftig zu verhindern, wurden diverse Regeln, auch das Regelwerk des Corporate Governance-Leitfadens des Baseler Ausschusses für die Organe in der Leitung und in der Aufsicht der Unternehmen im Finanzmarktsektor überarbeitet und teilweise verschärft oder sogar ganz neu gefasst.
Über die Nachbesserungsziele, z. B. der Notwendigkeit einer angemessenen und nachhaltigen Qualifizierung der Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsgremien, aber auch der Überprüfung des Engagements der Mitglieder in Leitungs- und Aufsichtsgremien insb. in zeitlicher Hinsicht hinaus, widmete man der Frage der Regulierung zukünftiger Vergütungssysteme im Finanzmarktsektor besondere Aufmerksamkeit.

Der Finanzstabilitätsrat (FSB) hatte bereits in 2009 Prinzipien und Standards herausgegeben, zu deren umgehender Umsetzung sich die G20-Staaten verpflichtet hatten. In der EU wurden diese Vorgaben im Rahmen der sog. CRD III-Richtlinienänderung aufgegriffen, präzisiert und zum Teil auch verschärft. Deutschland hat diese Richtlinienvorgaben mit dem Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen und mit der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Instituts-Vergütungsverordnung – InstitutsVergV) zum Jahresende 2010 umgesetzt, sodass sie ab 2011 mit Rückwirkung auf Zahlungen für das Jahr 2010 ihre Wirkung entfalten konnten.

Seiten 1139 - 1165

Dokument Die Regulierung von Vergütungsstrukturen in Kreditinstituten