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Die Vertretungsbefugnis in Statusfeststellungsverfahren für Rentenberater und Rechtsanwälte sowie Steuerberater (letztere verneint)
zugleich Besprechung von BSG, Urteil vom 5.3.2014, B 12 R 7/12 R

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte sich am 5.3.2014 in mehreren Entscheidungen mit der Frage zu befassen, ob Steuerberater im Rahmen des bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung – der Deutschen Rentenversicherung Bund – angesiedelten Statusfeststellungverfahrens (Anfrageverfahren zur Statusklärung) berechtigt sind, als Bevollmächtigte aufzutreten. Nachfolgend wird in Abschnitt 1 zunächst dargestellt, warum es zur Einführung dieses Verfahrens gekommen ist. Abschnitt 2 beleuchtet, warum die Zuordnung der Zuständigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der Verwurzelung des Statusfeststellungsverfahrens im Rentenrecht geboten war. Anschließend werden in Abschnitt 3 allgemeine Regelungen zu Bevollmächtigten und zu speziellen Vertretungsbefugnissen dargestellt. Über die steuerberaterspezifische Entscheidung des BSG in Abschnitt 4 werden dann in Abschnitt 5 die Überlegungen des BSG nochmals auf die Vertretungsbefugnis der Rentenberater in Statusfeststellungsverfahren reflektiert. In Abschnitt 6 erfolgt die zusammenfassende Beurteilung.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.10.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 10 / 2014
Veröffentlicht: 2014-10-01
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Dokument Die Vertretungsbefugnis in Statusfeststellungsverfahren für Rentenberater und Rechtsanwälte sowie Steuerberater (letztere verneint)