Die Vertretungsbefugnis in Statusfeststellungsverfahren für Rentenberater und Rechtsanwälte sowie Steuerberater (letztere verneint)
zugleich Besprechung von BSG, Urteil vom 5.3.2014, B 12 R 7/12 R
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte sich am 5.3.2014 in mehreren Entscheidungen mit der Frage zu befassen, ob Steuerberater im Rahmen des bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung – der Deutschen Rentenversicherung Bund – angesiedelten Statusfeststellungverfahrens (Anfrageverfahren zur Statusklärung) berechtigt sind, als Bevollmächtigte aufzutreten. Nachfolgend wird in Abschnitt 1 zunächst dargestellt, warum es zur Einführung dieses Verfahrens gekommen ist. Abschnitt 2 beleuchtet, warum die Zuordnung der Zuständigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der Verwurzelung des Statusfeststellungsverfahrens im Rentenrecht geboten war. Anschließend werden in Abschnitt 3 allgemeine Regelungen zu Bevollmächtigten und zu speziellen Vertretungsbefugnissen dargestellt. Über die steuerberaterspezifische Entscheidung des BSG in Abschnitt 4 werden dann in Abschnitt 5 die Überlegungen des BSG nochmals auf die Vertretungsbefugnis der Rentenberater in Statusfeststellungsverfahren reflektiert. In Abschnitt 6 erfolgt die zusammenfassende Beurteilung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-01 |