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Die Zweckentfremdung im Wirtschaftsstrafrecht

Auch das Wirtschaftsrecht kennt Verwendungsbeschränkungen, die in ihrer Funktion denen im Steuerrecht vergleichbar sind. Wenn der Staat Subventionen vergibt, befolgt er damit in der Regel einen bestimmten Zweck. Um die Erreichung dieses Zwecks sicherzustellen, wird eine solche Subvention mit einer Zweckbindung versehen. Diese Subventionen dürfen entsprechend der Zweckbindung verwendet werden.

Seiten 93 - 151

Dokument Die Zweckentfremdung im Wirtschaftsstrafrecht