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Dolose Handlungen

Der Begriff „dolose Handlung“ leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet in etwa Täuschung, List, Betrug, Arglist. Eine einheitliche Begriffsbestimmung hat sich allerdings bisher nicht herausgebildet.
In der Wirtschaftspraxis werden unter dolosen Handlungen Verstöße von Mitarbeitern der Unternehmen gegen Strafrechtsnormen verstanden, die sich gegen das Vermögen dieser Unternehmen richten. Die Täter werden als Defraudanten bezeichnet (aus dem englischen Begriff „Fraud“).
Dolose Handlungen sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen im unternehmerischen Bereich, die zu Schädigungen von Unternehmen oder Dritten führen.

Seiten 175 - 176

Dokument Dolose Handlungen