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Drittbeauftragung und Pflichtenübertragung nach Kreislaufwirtschaftgesetz und öffentliches Vergaberecht

Ausschreibungen – präziser: die Anwendung der Vergabeverfahren nach §§ 97 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – von Drittbeauftragungen nach § 16 Kreislaufwirtschaft und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und von Pflichtenübertragungen nach § 16 KrW-/AbfG durch öffentliche Entsorgungsträger werden zunehmen. Die Zahl der „Anträge“ (Nachprüfungsverfahren) vor Vergabekammern und der „sofortigen Beschwerden“ vor letztentscheidenden Oberlandesgerichten auch. Denn schätzungsweise 70 % aller öffentlichen Vergaben sind rechtsfehlerhaft, nicht nur, aber auch bei öffentlich zu vergebenden Entsorgungsdienstleistungen.

Beide Rechtsgebiete – Abfallrecht aus 1996 und öffentliches Vergaberecht aus 1999 – sind relativ neu, die Vorschriften zum Teil unklar, Gerichtsentscheidungen – wenn sie denn ergangen sind – auch in zweiter Instanz nicht einheitlich. Jedoch sind Trends zum Vergaberecht aus Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof erkennbar. Erstaunlich ist deshalb, daß und wie oft der Ruf „Ausschreibung, Ausschreibung“ in Vorträgen und juristischen Aufsätzen relativ unreflektiert erschallt. Erstaunlich um so mehr, wenn diese Auffassungen manch interessierter Kreise auch in Veröffentlichungen der Verbände öffentlicher Entsorgungsunternehmen unwidersprochen dargelegt werden.

Im nachstehenden Artikel soll dem bunten Strauß mannigfacher juristischer Kommentare und Meinungen nicht ein weiteres Unkraut hinzugebunden, sondern Verantwortlichen bei Entsorgungsträgern und öffentlichen und/oder gemischtwirtschaftlichen Entsorgungsunternehmen aus unternehmerischer Sicht Handlungsoptionen vorgestellt werden. Im Mittelpunkt aller nachstehenden zu untersuchenden Fälle steht dabei ein gemischtwirtschaftliches Entsorgungsunternehmen mit Beteiligung des Landkreises / der kreisfreien Stadt, die als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Beauftragung / Übertragung einer Entsorgungsdienstleistung an einen Dritten prüft.

Seiten 740 - 745

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2000.12.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 12 / 2000
Veröffentlicht: 2000-12-01
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