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Ein Nadelstich mit Folgen

Beim Hantieren mit gebrauchten Kanülen können sich Stichverletzungen ereignen, häufig durch Unachtsamkeit. Der BGW werden jährlich ca. 40.000 Stichverletzungen gemeldet. Die Stichverletzung ist keine Bagatellverletzung. Aufgrund dieses Arbeitsunfalls meldeten 2009 beispielsweise 75 Beschäftigte eine Hepatitis B und 101 Beschäftigte eine Hepatitis C als Berufskrankheit. Übertragen werden die Viren von Blut zu Blut. Sie gelangen aus dem Blut von Patienten, die infiziert sind, in das Blut des im Gesundheitsdienst Beschäftigten. Dabei können außerordentlich geringe Mengen eine Infektion auslösen, so reicht beispielsweise die in einer Kanülenspitze befindliche Menge Blut aus, Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV zu übertragen.
Die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung ist allerdings unterschiedlich. Für die Hepatitis B ist das Risiko einer Ansteckung am größten. Hier reichen sehr geringe Mengen, selbst nicht sichtbare Spuren von Blut können eine Hepatitis B übertragen. Für die Hepatitis C gilt, dass im Vergleich zur Hepatitis B ungefähr die 10-fache Menge Blut inkorporiert werden muss, um eine Erkrankung auszulösen. Und für die HIV-Infektion gilt, dass die 100-fache Menge Blut (im Vergleich zur Hepatitis B) aufgenommen werden muss, um eine Infektion auszulösen. Da Unfälle selten sind, bei denen so große Mengen Blut übertragen werden, ist auch die beruflich durch Stichverletzung verursachte HIV-Infektion selten, hier werden der BGW jährlich 1-2 HIV-Erkrankungen gemeldet.
Im Folgenden werden die blutübertragbaren Erkrankungen beschrieben.

Seiten 13 - 25

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