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Einlagerung eingefrorener Eizellen; Umsatzsteuerfreiheit

§ 4 Nr. 14 Buchst. a und b UstG
Art. 132 Abs. 1 Buchst. c EGRL 112/2006

Die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen ist jedenfalls dann gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UstG steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums mit einer Kryokonservierung erfolgt, bei dem Einlagerung und Kryokonservierung zwar durch zwei unterschiedliche Unternehmen durchgeführt werden, für die aber dieselben Ärzte tätig sind.

(amtlicher Leitsatz)

BFH, Beschluss v. 07.07.2022 –VR10/20 – (Vorinstanz; FG Münster, Urt. v. 06.02.2020 – 5 K 158/17 U –)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.01.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2364-4842
Ausgabe / Jahr: 1 / 2023
Veröffentlicht: 2023-01-27
Dokument Einlagerung eingefrorener Eizellen; Umsatzsteuerfreiheit