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Entgelt bei der Einlösung von Camping-Cheques

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte kürzlich einen Fall zu klären, in dem ein französisches Unternehmen Camping-Cheques als Zahlungsmittel zur Nutzung eines in Deutschland gelegenen Campingplatzes vertrieb. Streitig war, welchen Betrag die Campingplatzbetreiberin zu versteuern hatte: Den Nennbetrag des bei ihr eingelösten Wertgutscheins oder lediglich den Betrag, der ihr nach Abzug der Kosten an den französischen Vertriebspartner verblieb?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.11.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2014
Veröffentlicht: 2014-11-07
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Dokument Entgelt bei der Einlösung von Camping-Cheques