• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Erbringung von Pflegeleistungen auf Honorarbasis; zulässige Gestaltungsmöglichkeiten

§ 2, § 7a SGB IV
§ 117, § 242 BGB

1. Erbringt eine Pflege-UG (haftungsbeschränkt) einem Krankenhaus vertraglich geschuldete Pflegeleistungen durch Einsatz der Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin, liegt keine illegale Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn das Krankenhaus die Arbeitsleistung nur entgegennimmt, ohne selbst zur Entgeltzahlung an die Pflegekraft verpflichtet zu sein, und diese auch nicht als natürliche Person für etwaige Vertragsverletzungen haftet, sondern die juristische Person als Vertragspartnerin.

2. Schließt ein Krankenhausträger mit einer juristischen Person des Privatrechts Dienstleistungsverträge mit dem Ziel der Erbringung von Pflegeleistungen auf Honorarbasis, ist diese Vertragsgestaltung – abgesehen von Fällen des Rechtsmissbrauchs – auch im Sozialversicherungsrecht zu berücksichtigen.

(amtliche Leitsätze)

LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 05.11.2021 – L 26 BA 6/20 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.04.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2364-4842
Ausgabe / Jahr: 4 / 2022
Veröffentlicht: 2022-03-25
Dokument Erbringung von Pflegeleistungen auf Honorarbasis; zulässige Gestaltungsmöglichkeiten