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Erhöhung der Sammelquoten für Altgeräte und Altbatterien
Eine Frage der „SMARTen“ Verantwortung

Mit dem Ziel der konsequenten Verbesserung der Umsetzung des Prinzips der Produktverantwortung verschärfen die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union (EU) kontinuierlich die Anforderungen an Sammelquoten für Altbatterien sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte, die dann auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Rechtsrahmens erst einmal erreicht werden müssen.
Die nationale Umsetzung im Vollzug des deutschen Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) und des Batteriegesetzes (BattG) zeigt derzeit sehr unterschiedliche Ergebnisse in der Zielerreichung und erscheint verbesserungswürdig.
Ein europaweiter Vergleich zeigt: Der zentrale Schlüssel für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Elements der Produktverantwortung ist die klare gesetzliche Zuweisung von konkreten Verantwortlichkeiten an die beteiligten Gruppen. Nur die rechtlich verbindliche Zuweisung konkreter Pflichten an eine oder mehrere juristische Personen ermöglicht einen rechtssicheren Vollzug, der das Erreichen von bestimmten Umwelt- oder Sammelzielen sicherstellen kann. Zur Erfüllung der gesetzlichen Produktverantwortung im Rahmen der europäischen Elektro- und Elektronik-(Alt) geräterichtlinie (WEEE Directive 2012/19/EU) und der europäischen Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (2013/56/EU) ist aus der Analyse der Umsetzung dieser Richtlinien in den EU-Mitgliedsstaaten abzuleiten, dass folgende Faktoren von zentraler Bedeutung für eine erfolgreiche nationale Strategie sind:


  • Die klare Zuweisung der Rechtspflichten zum Erreichen von Umwelt- und Sammelzielen an Rücknahmesysteme und/oder Produzenten

  • Die klare Zuweisung der Pflichten für eine flächendeckende, zentral gesteuerte, ergebnis- und zielgruppenorientierte Verbraucher- und Stakeholderkommunikation an die verpflichteten Rücknahmesysteme und/oder Produzenten

  • Die Sanktionierung des Nicht-Erreichens von Umwelt-/ Sammelzielen

  • Das Vorhandensein nicht-gewinnorientierter, gemeinwohlorientierter Treiber für eine Übererfüllung von Umweltzielen

  • Die strikte organisatorische Trennung von behördlichen Vollzugsaufgaben und operativen Produzentenpflichten/ Systemaufgaben



Auf der Grundlage eines europäischen Vergleiches und mit Blick auf den bekannten Verbesserungsbedarf im Vollzug des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) und des Batteriegesetzes (BattG) empfehlen die Autoren, die anstehenden Gesetzesnovellierungen anhand der hier genannten Kriterien zu prüfen und den geplanten Regelungsrahmen gegebenenfalls anzupassen.

The central key to the successful implementation of product responsibility is the legal allocation of responsibilities to the groups involved. This enables the legally compliant implementation of the achievement of certain environmental or collection goals. In order to fulfil the legal product responsibility of the European Directive on Waste Electrical and Electronic Equipment and on Batteries, it can be derived rom the analysis that the following factors are important for successful implementation:

  • The clear allocation of legal obligations to achieve environmental and collection targets to take-back systems

  • The clear allocation of obligations for nationwide, centrally controlled, result- and target group-oriented consumer and stakeholder communication to the mandatory takeback systems.

  • Sanctioning non-achievement of objectives

  • Presence of non-profit, public-interest drivers for overcrowding of objectives

  • The strict organisational separation of official enforcement tasks and operative producer duties/system tasks


On the basis of an EU comparison and with a view to the known need for improvement in law enforcement, the authors recommend reviewing the upcoming amendments to the law on the basis of the criteria mentioned here and adapting the planned regulatory framework.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2020.02.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 2 / 2020
Veröffentlicht: 2020-02-11
Dokument Erhöhung der Sammelquoten für Altgeräte und Altbatterien