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Erläuterung der Aktivseite der BIlanz

Die Bilanz ist grundsätzlich nach der Fristigkeit der Einzelposten zu gliedern. Ausgenommen hiervon sind nur Unternehmen, bei denen eine Gliederung nach der Liquidität zu einem besseren Bild der Vermögenslage führt, so z.B. Banken (IAS 1.60).

Seiten 179 - 238

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