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Finanzwirtschaftliche Abschlussanalyse auf Unternehmens- oder Konzernebene

IAS 1.54 schreiben einen Mindestausweis von in der IFRS-Bilanz auszuweisenden Positionen vor. Darüber hinaus hat gem. IAS 1.55 ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen darzustellen, wenn eine solche Darstellung für das Verständnis der Vermögens- und Finanzlage relevant ist. Die in IAS 1.54 aufgeführten und nach IAS 1.55 ergänzend aufzunehmenden Bilanzposten sind – wie bereits unter Abschnitt 2.5.1 ausgeführt – entweder nach der Fristigkeit oder nach der Liquidität zu trennen. Im Falle der Anordnung der Bilanzposten nach der Fristigkeit sind die Posten, die kurz- und langfristige Anteile enthalten, entsprechend aufzuteilen. Auch wenn sich das Unternehmen entschließt die Bilanzposten nach der Liquidität anzuordnen, besteht nach IAS 1.61 die Verpflichtung für jeden Vermögens- und Schuldposten der Beträge zusammenfasst, von denen erwartet wird, dass sie zum einen Komponenten enthalten, die höchstens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag erfüllt werden, und zum anderen Komponenten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag, den Betrag anzugeben, der nach mehr als 12 Monaten erfüllt wird. Mit dieser Information können somit in jedem Fall die Bilanzposten nach Fristigkeit untergliedert werden.

Seiten 157 - 208

Dokument Finanzwirtschaftliche Abschlussanalyse auf Unternehmens- oder Konzernebene