Für eine Handvoll Kekse
Was tut in Europa ein supranationales exekutives Organ, das ein „Recht der gesetzgeberischen Initiative“ hat und damit als einziges EU-Organ befugt ist, Rechtsakte vorzuschlagen, wenn ihm in einer Sache legislativ einfach nichts mehr einfällt? Es greift zu ungewöhnlichen Instrumenten. So dachte sich wohl die Europäische Kommission, die normalerweise dem Europäischen Parlament und dem Rat Vorschläge zur Gesetzgebung machen darf und soll, dass es im ePrivacy-Recht Zeit für etwas Neues wäre. Im März letzten Jahres schlug denn Justizkommissar Didier Reynders nicht etwa eine neue Gesetzesinitiative vor, sondern eine „Initiative für eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Vereinfachung des Umgangs der Verbraucher mit Cookies“. Das daraus hervorgehende sogenannte „Cookie Pledge“ soll im April dieses Jahres auf dem europäischen Verbraucherschutzgipfel vorgestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.02.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |