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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in der Produktion
Bedenken bei den Beschäftigten zerstreuen und Zugang zu ihnen finden

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2013 deutlich klargestellt, dass alle Unternehmen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBpsych) gesetzlich verpflichtet sind. Seitdem erleben wir bei unseren Kunden immer wieder, dass es in der Belegschaft an Bereitschaft und Vertrauen fehlt, an einer entsprechenden Befragung teilzunehmen und/oder in der Analyse-Phase die Ergebnisse offen zu diskutieren und Ideen und Maßnahmen zu entwickeln. Manche Beschäftige haben Vorbehalte gegen die Befragung, andere scheuen sich, in der Analyse Position zu beziehen und die Ergebnisse auf den Alltag herunter zu brechen. In solchen Fällen müssen andere Wege beschritten werden, um die für die GBpsych relevanten Informationen zu beschaffen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.12.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 12 / 2017
Veröffentlicht: 2017-12-05
Dokument Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in der Produktion