• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Geldwäsche-Compliance

Unter Geldwäsche ist die Einschleusung von aus Straftaten stammenden Geldes in den legalen Wirtschaftsverkehr zu verstehen. Insoweit ist zu unterscheiden zwischen Geldwäsche im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) und den Vorgaben zur Geldwäscheprävention nach dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, kurz Geldwäschegesetz (GwG) formuliert. Ersteres bestraft Verstöße gegen das Verbot der Geldwäsche und richtet sich an natürliche Personen, letzteres dient der Prävention und richtet sich an die gesamte Wirtschaft. Unter Geldwäsche im Sinne des StGB versteht man Umtausch, Transfer, Verschleiern, Erwerben, Besitzen und Verwenden von unmittelbar oder mittelbar aus Straftaten stammenden Vermögensgegenständen. Ziel der Geldwäscheprävention nach dem GwG ist es, den Übergang von illegalem Vermögen in legales Vermögen zu verhindern oder zumindest aufzudecken und die Sicherung des wirtschaftlichen Vorteils aus einem Verbrechen zu erschweren oder unmöglich zu machen. Ferner soll Tätern die durch Geldwäsche erlangten Vermögenswerte entzogen und durch die Nachverfolgung der Geldströme Hinweise auf Ausgangstaten und Täter erlangt werden. Dazu wurden für bestimmte risikogefährdete Wirtschaftsbereiche besondere Anforderungen im GwG formuliert.

Seiten 99 - 112

Dokument Geldwäsche-Compliance