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Geschlechterparität im Zuge der Personalratswahl

In kürzlich ergangenen Entscheidungen haben sowohl das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg als auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof Regelungen der entsprechenden Landesgesetzgeber für verfassungswidrig erklärt, welche zwingende, an das Geschlecht anknüpfende Quotierungen der Wahllisten zu den jeweiligen Landtagswahlen vorsahen. Regelungen, die auf die Herstellung geschlechterbezogener Parität abzielen, finden sich auch im Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder für die Personalratswahl. Der vorliegende Aufsatz untersucht vor dem Hintergrund der besagten Parité-Entscheidungen Inhalt und Grenzen derjenigen personalvertretungsrechtlichen Vorschriften, die die Geschlechterparität im Zuge der Personalratswahl herzustellen bezwecken.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.04.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 4 / 2021
Veröffentlicht: 2021-03-26
Dokument Geschlechterparität im Zuge der Personalratswahl