• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Implikationen konzerninterner Transaktionen auf die Überschuldungsprüfung

Aufgabe dieses Kapitels ist die Untersuchung ausgewählter konzerninterner Transaktionen und deren Auswirkungen auf den Finanzplan der Fortbestehensprognose sowie die Überschuldungsbilanz. Wie auch aus den Protokollen der Expertenbefragung von Bitter/Hommerich hervorgeht, ist speziell bei der Überschuldungsprüfung von Konzernunternehmen die Frage, „wie die zumeist sehr komplexen – intercompany- Beziehungen […] einfließen sollten“1156, die besondere Schwierigkeit. Die Problematiken liegen hierbei u. a. in den Implikationen etwaiger (konzern-)spezifischer (Schutz-)Vorschriften. Darüber hinaus geht die ohnehin unsichere Bewertung konzerninterner Transaktionen gegebenenfalls mit weiteren Interdependenzen einher.

Konkret werden konzerninterne auf- sowie absteigende Transaktionen anhand der konzerninternen Darlehensgewährung und der Sicherheitsgewährung eines Konzernunternehmens für eine Drittverbindlichkeit (Darlehen) eines anderen Konzernunternehmens (nachfolgend mitunter kurz als konzerninterne Kreditsicherheiten bezeichnet) exemplifiziert. Bei konzerninternen Darlehen handelt es sich um „die mit am häufigsten vorkommende Finanzierungsvariante innerhalb von Konzernen“. Die konzerninterne Kreditsicherheitsgewährung, die eine Form der Kreditsurrogate darstellt, ist oftmals obligatorische Voraussetzung für die tatsächliche Kreditgewährung im Rahmen der Finanzierung durch ein Kreditinstitut. Beide Finanzierungsvarianten sind dem Bereich der konzerninternen Fremdfinanzierung zu subsumieren. Hierbei soll im Zuge der nachfolgenden Untersuchungen unterstellt werden, dass bei faktischer Beherrschung die widerlegbare aktienrechtliche Vermutungskette erfüllt ist und die Kapitalanteile den Stimmrechtsanteilen entsprechen. Der lediglich für eine abhängige AG in Betracht kommende und überdies im Schrifttum als praktisch irrelevant erachtete Eingliederungskonzern wird des Weiteren ausgeklammert. Annahmegemäß wird lediglich zwischen faktischem Konzern sowie Vertragskonzern differenziert und unterstellt, dass im faktischen Konzern die Beherrschung zwischen sämtlichen Konzernunternehmen auf rein faktischen Verhältnissen fußt und beim Vertragskonzern die Beherrschung aller Konzernunternehmen auf vertraglichen Verhältnissen beruht. Überdies sei angenommen, dass es sich um einen ausschließlich nationalen Konzern handelt.

Seiten 185 - 309

Dokument Implikationen konzerninterner Transaktionen auf die Überschuldungsprüfung