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Krankenversicherung: Beitrag / freiwillig Versicherte / einstweilige Festsetzung

§ 240 SGB V; § 15 SGB IV

1. Die Krankenkasse ist berechtigt, die Höhe der Beiträge eines in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten, der hauptberuflich selbstständig tätig ist, bei Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit durch einen einstweiligen Bescheid zu regeln, wenn Nachweise für eine Prognose der zukünftigen Einnahmen noch nicht vorgelegt werden können.

2. Bei der endgültigen Beitragsfestsetzung ist der Versicherungsträger nicht an eine einstweilige Festsetzung der Beitragshöhe gebunden.

Urteil des 12. Senats des BSG vom 22. 3. 2006 – B 12 KR 14/05 R –
mit Anmerkung von Dr. Mathias Ulmer, Richter am LSG Sachsen-Anhalt, Lehrbeauftragter an der Hochschule Anhalt, Halle

Seiten 173 - 178

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.03.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2007
Veröffentlicht: 2007-03-12
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Dokument Krankenversicherung: Beitrag / freiwillig Versicherte / einstweilige Festsetzung