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Kriminologische Grundlagen der Compliance – Motivation, Wahrnehmung und Legitimation

Das materielle Wirtschaftsstrafrecht hat sich in verschiedenen Wellen seit Gründung der Bundesrepublik ausgedehnt und zu einer eigenständigen Bindestrichdisziplin der Strafrechtswissenschaft entwickelt. Weitere Ausdifferenzierungen des Rechtsstoffes und die hiermit einhergehende fortgesetzte Ausbildung branchenspezifischer Risiken, durch unternehmerische Betätigung mit dem Strafrecht in Konflikt zu geraten (z. B. Arbeitsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht des Arztes, Pharmastrafrecht, Kapitalmarktstrafrecht), sowie die Tendenz zur Fiskalisierung des Strafrechts (z. B. Verschärfung der „Vermögensabschöpfung“) und zur Emotionalisierung der Wirtschaftskriminalpolitik (z. B. Forderungen nach einer Bekämpfung des „bösen“ Unternehmens mit den Mitteln des „Unternehmensstrafrechts“ oder „Verbandssanktionengesetzes“), haben die Compliance-Welle ausgelöst und halten sie am Leben.

Seiten 109 - 123

Dokument Kriminologische Grundlagen der Compliance – Motivation, Wahrnehmung und Legitimation