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Kriterien zur Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes

§ 5 EEG 2009

Eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung bei der Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes ist unzulässig, wenn die alternativen Verknüpfungspunkte zum Netzverknüpfungspunkt mit der kürzesten Entfernung zum Netz desselben Netzbetreibers gehören.

(Leitsatz der Redaktion)

LG Flensburg, Beschl. v. 18.04.2012 – 9 O 3/12

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2012.02.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 2 / 2012
Veröffentlicht: 2012-09-11
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Dokument Kriterien zur Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes