Kündigungsschutz behinderter Menschen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Deutsche Schutzvorschriften für behinderte Menschen finden mindestens dann Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis deutschem Recht unterliegt und die Beschäftigung auf deutschem Staatsgebiet erfolgt. Doch gelten diese Vorschriften auch dann, wenn der behinderte Mensch unter ausländischem Arbeitsvertragsstatut in Deutschland arbeitet oder wenn er, auch zeitweilig oder teilweise, im Ausland eingesetzt wird? Der vorliegende Aufsatz untersucht in diesem Zusammenhang die Auswirkungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-04 |