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Mitwirkung der Personalvertretung beim Entwurf des Stellenplans

Das Mitwirkungsrecht des Personalrats gemäß § 68 Abs. 2 Nr. 3 BrbgPersVG besteht im Hinblick auf den Stellenplanentwurf ohne Rücksicht darauf, ob dieser in seinen Einzelansätzen gegenüber dem Stellenplan des laufenden Haushaltsjahres Abweichungen vorsieht.

§ 68 Abs. 2 Nr. 3 BrbgPersVG

BVerwG, Beschl. v. 24.9.2013 – 6 P 9.13 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.02.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 2 / 2014
Veröffentlicht: 2014-01-28
Dokument Mitwirkung der Personalvertretung beim Entwurf des Stellenplans