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Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Sechsten Richtlinie 77/ 388/EWG des Rates vom 17. 05. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Führt die Zusammenfassung mehrerer Personen zu einem Steuerpflichtigen nach Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG dazu, dass entgeltliche Leistungen zwischen diesen Personen nicht dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer nach Art. 2 Nr. 1 dieser Richtlinie unterliegen?
2. Unterliegen entgeltliche Leistungen zwischen diesen Personen jedenfalls dann dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer, wenn der Leistungsempfänger nicht (oder nur teilweise) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, da ansonsten die Gefahr von Steuerverlusten besteht?

(redaktionelle Orientierungssätze)

BFH, Vorlagebeschluss vom 26.01.2023 – V R 20/22 (V R 40/19)
Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urteil vom 16.10.2019 – 5 K 309/17

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.09.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 9 / 2023
Veröffentlicht: 2023-09-01
Dokument Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage