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Personalwirtschaft

Die Personalwirtschaft ist fachlich als ein Teilbereich der Betriebswirtschaftslehre einzuordnen und thematisiert die Personen, die in Unternehmen tätig sind.
Aus dem Systemansatz her erscheint es wesentlich festzuhalten, dass die Personalwirtschaft daher – gleich der Betriebswirtschaftslehre – nur unter Einbeziehung weiterer Nachbardisziplinen ausgeführt werden kann.
Diese sind bspw. die Volkswirtschaftslehre, Rechtwissenschaften, Psychologie und Soziologie und in jüngerer Vergangenheit auch die Theologie. Dazu ist das Stichwort „Ethik“ sowie die gesamte Corporate Governance-Diskussion zu erwähnen. Der Begriff Personalwirtschaft setzt sich aus dem „Personal“ und aus „Wirtschaft“, also „das Wirtschaften“ zusammen. Personal wurde, gleich den Maschinen, Materialen, Rohstoffen und Ressourcen, über viele Jahre lediglich als Produktionsfaktor gesehen. Das hat sich aber, vorangetrieben durch das vermehrte Engagement von Forschung und Lehre, zwischenzeitlich – so zumindest in der überwiegenden Anzahl der Betriebe – grundlegend und hin zu einem partnerschaftlichen Ansatz geändert.

Seiten 21 - 25

Dokument Personalwirtschaft