• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Prüfungspflichten im Zusammenhang mit der Lageberichterstattung

Wie im vorstehenden Kapitel aufgeführt, unterliegen die unterschiedlichen Lageberichtsbestandteile verschiedenen Prüfungsintensitäten und Prüfungsgrundsätzen.
Die wesentlichen anzuwendenden Prüfungsnormen sind:
– IDW PS 350 v. 9.9.2009 (Prüfung des Lageberichts),
– IDW PS 203 v. 9.9.2009 (Ereignisse nach dem Abschlussstichtag),
– IDW PS 270 v. 9.9.2010 (Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung),
– IDW PS 340 v. 11.9.2000 (Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Abs. 4 HGB),
– IDW PS 345 v. 6.9.2012 (Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung).

Seiten 487 - 499

Dokument Prüfungspflichten im Zusammenhang mit der Lageberichterstattung