Praktische Auswirkungen des § 11 Abs. 5 BDSG bei Übergabe oder Rückgabe von Festplatten und anderen Endgeräten mit Datenträgern an IT-Dienstleister oder Hersteller
Welche praktischen Auswirkungen haben die rechtlichen Vorgaben des § 11 Abs. 5 BDSG in Anwendung auf IT-Dienstleister, Hersteller von Festplatten oder anderen Endgeräten mit Datenträgern zur Speicherung personenbezogenen Daten, wie sie in Laptops, Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets und Druckern zu finden sind? Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen obliegen einer verantwortlichen Stelle speziell im Kontext einer garantie-, gewährleistungs- oder wartungsbedingten Rückgabe bzw. Überlassung von Datenträgern?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2014.02.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-25 |