• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Rechnungsabgrenzungsposten

Begrifflich sind mit Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben bzw. Einnahmen eines Unternehmens in einer Periode gemeint, die aus sachlichen Erwägungen einer nachfolgenden Rechnungsperiode zugeordnet werden. Infolgedessen beeinflussen diese das Periodenergebnis nicht bereits im Jahr der Entstehung oder des Anfalls der Ausgaben bzw. Einnahmen, sondern erst in den Jahren, denen die Ausgaben bzw. Einnahmen zeitlich zugeordnet werden. Insoweit dienen Rechnungsabgrenzungsposten der Ausgaben- bzw. Einnahmenübertragung (transitorische Rechnungsabgrenzung). Außerdem werden durch deren Bilanzierung zukünftige Ausgaben und Einnahmen (als Aufwendungen und Erträge) bereits antizipiert, bevor die entsprechenden Einnahmen bzw. Ausgaben angefallen sind. Insoweit dienen Rechnungsabgrenzungsposten auch der Ausgaben- und Einnahmenantizipation (antizipative Rechnungsabgrenzung).
I.w.S erfüllen Rechnungsabgrenzungsposten die Funktion von Speicherpositionen innerhalb der Bilanzierung zur Periodisierung von Einnahmen und Ausgaben, was grundsätzlich auch jedem bilanzierten Aktiv- bzw. Passivposition immanent ist. Im Unterschied zu Rechnungsabgrenzungsposten i.w.S. sind bestimmte Aktivund Passivposten auch mit anderen Funktionen verbunden. So sind beispielsweise die Aktivierung von Geldbeständen oder die Passivierung von Kundenanzahlungen kein Ausfluss des Periodisierungsgedankens in der Rechnungslegung, sondern diese folgen anderen sachlichen Erwägungen.

Seiten 599 - 628

Dokument Rechnungsabgrenzungsposten