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Rentenberater für betriebliche Altersversorgung

Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt, gelten die Vorschriften des Gesetzes. zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrenten gesetz – BetrAVG – vom 19.12.1974).

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.01.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 1 / 2010
Veröffentlicht: 2010-01-01
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Dokument Rentenberater für betriebliche Altersversorgung