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Schadensersatzpflicht wegen unterlassener Information der Arbeitnehmer / Lkw-Fahrer müssen bei der Arbeit Schuhe tragen

Ein selbstständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater hatte zugunsten aller bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine private Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Mit der Versicherungsgesellschaft hatte er nachträglich vereinbart, dass allen versicherten Beschäftigten ein Direktanspruch auf die Versicherungsleistungen zustehen soll. Seine Belegschaft unterrichtete er hiervon jedoch nicht.

Seite 573

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.12.16
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 12 / 2007
Veröffentlicht: 2007-12-04
Dokument Schadensersatzpflicht wegen unterlassener Information der Arbeitnehmer / Lkw-Fahrer müssen bei der Arbeit Schuhe tragen