Steuerliche Behandlung einer Familienkapitalgesellschaft
Unternehmerisch erwirtschaftete Erträge werden nicht rechtsformneutral oder gar systematisch einheitlich besteuert. Einkommen- und Körperschaftsteuer bilden (neben der Gewerbesteuer) die entscheidungsrelevanten Ertragsteuern ab, die sich in der Bemessungsgrundlage gleichermaßen nach dem Einkommen bestimmen und das erwirtschaftete Ergebnis der Besteuerung unterwerfen. Systematisch wird somit das Einkommen besteuert wird, welches je nach Ausgangslage in der Anknüpfung an eine natürliche oder aber juristische Person (auf dessen zivilrechtlicher Basis) erwirtschaftet wurde, auch wenn in wirtschaftlicher Betrachtung die erzielten Erträge einem Familiengesellschafter über die Gesellschaft sicherlich zugedacht werden können.
Seiten 277 - 316