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Arbeitsschutz bei modernen Arbeitsformen

„Moderne Zeiten“ – wer kennt ihn nicht, den Klassiker von Charlie Chaplin. „Moderne Zeiten“ haben wir heute gewiss, zum Beispiel im Bereich der Arbeitsformen. Gab es früher im Grunde nur die klassische Festanstellung und hin und wieder befristete Arbeitsverträge, so ist heutzutage „Flexibilisierung“ das Zauberwort. Oder es werden ganze Aufgabenbereiche an Fremdfirmen vergeben, auf neudeutsch nennt man das dann „Outsourcen“. Oder man setzt Leihpersonal ein, Zeitarbeit wird dies auch genannt. Hinzu kommen Minijobs, also geringfügige Beschäftigungen, bei denen die monatliche Verdienstgrenze bis zu 450 € beträgt. Minijobs im gewerblichen Bereich sind versicherungsfrei in der Sozialversicherung. Arbeitnehmer zahlen in der Regel keine Beiträge und verdienen brutto für netto. Für Arbeitgeber besteht hingegen Melde- und Beitragspflicht. Sie zahlen pauschale Abgaben an die Minijob- Zentrale. Schöne neue Welt …

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.10.24
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 10 / 2013
Veröffentlicht: 2013-09-27
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