Theoretische Sachkunde für Rentenberater
Die zur Registrierung als Rentenberater erforderliche theoretische Sachkunde (§ 12 Abs. 3 Satz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes) ist in der Regel durch das Zeugnis über einen erfolgreich abgeschlossenen Sachkundelehrgang im Sinn des § 4 RDV nachzuweisen. Teilnehmer von Sachkundelehrgängen müssen zum Nachweis ihrer Kenntnisse schriftliche Aufsichtsarbeiten erfolgreich ablegen. In RV-Heft 7/2014 wurden am 22.10.2013 von der ASB-Bildungsgruppe Heidelberg (einem der Anbieter von Sachkundelehrgängen) gestellte Klausur-Aufgaben im Bereich „Rentenrechtliche Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung“ veröffentlicht. Hiermit wird ein von Herrn Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Wolfgang Wehowsky erarbeiteter Lösungsvorschlag angeboten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.08.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-01 |