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Urlaubsabgeltung bei aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Beamten

Die Frage, ob auch Beamte nach Beendigung des Beamtenverhältnisses einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben, wenn sie ihren Erholungsurlaub wegen Krankheit nicht einbringen konnten, ist nunmehr endgültig geklärt, denn Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG begründet sowohl nach der Rechtsprechung des EuGH als auch nach mehreren Entscheidungen des BVerwG für Beamte, die bereits aus dem aktiven Beamtenverhältnis aus geschieden sind, sehr wohl einen solchen Rechtsanspruch.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.12.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 12 / 2014
Veröffentlicht: 2014-11-24
Dokument Urlaubsabgeltung bei aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Beamten