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Verhandlungssache Anwaltshonorar – Nutzen Sie den neuen Spielraum

Zum 1. Juli 2006 wurden die gesetzlichen Vorgaben bei der anwaltlichen Vergütung deutlich gelockert. Sie können das Honorar im Dialog mit dem Anwalt nun frei vereinbaren – zumindest für außergerichtliche Beratungsleistungen. Verhandeln ist also erlaubt!

Seiten 16 - 17

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.11.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2006
Veröffentlicht: 2006-11-01
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Dokument Verhandlungssache Anwaltshonorar – Nutzen Sie den neuen Spielraum