VG Wiesbaden vs. Hessischer VGH
Keine abschließende Antwort auf die Frage, ob der Einsatz eines Dienstleisters mit Hauptsitz in den USA eine unzulässige Drittlandsübermittlung darstellen kann
In seinem Beschluss vom 01.12.2021 (Az.: 6 L 738/21.WI) hat das VG Wiesbaden im Rahmen eines Eilverfahrens zum Einsatz eines Cookie-Dienstleisters Stellung genommen. Da im Rahmen der Cookie-Dienstleistung ein externes Unternehmen eingesetzt wurde, dessen Unternehmenszentrale in den USA lag, nahm das Gericht eine Drittlandsübermittlung an. Diese Drittlandsübermittung war mangels Rechtfertigung unzulässig und zu untersagen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.02.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-25 |