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Wirtschaftsstrafrecht bei KMU

Einen abschließenden Katalog an Delikten zu nennen, die das Wirtschaftsstrafrecht erschöpfend erfassen, ist weder möglich noch sinnvoll, noch auf den wenigen hier zur Verfügung stehenden Seiten zu bewerkstelligen. Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Sammelbegriff für sämtliche Vorschriften, die Tatbestände mit wirtschaftlichem Bezug entweder als Straftaten im engeren Sinne mit Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe oder als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße ahnden. Trotz der Wesensverschiedenheit von KMU im Vergleich zu Großunternehmen sind doch die haftungsrechtlichen Regelungen, denen sie unterliegen, gleich. Besondere Spezifika strafrechtlicher Art gerade für KMU gibt es nicht, gleichsam aber Tatbestände, die im Mittelstand von gewisser Praxisrelevanz sind. Ziel dieser Abhandlung ist es daher, ein grundsätzliches Verständnis zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung zu vermitteln und im Überblick relevante Tatbestände und Strafbarkeitsrisiken aufzuzeigen. Nach einer Studie von KPMG zur Wirtschaftskriminalität im Mittelstand aus dem Jahr 2012 sind neben den nicht wirtschaftsspezifischen Tatbeständen des Diebstahls und der Unterschlagung, des Betrugs und der Untreue, vor allem die Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, der Datendiebstahl/Datenmissbrauch, die Manipulation von jahresabschlussrelevanten Informationen, die Verletzungen von Schutz- und Urheberrechten sowie die Geldwäsche im Mittelstand relevante Deliktsgruppen. Daneben sind Straftaten aus dem Arbeitsleben, wie illegale Arbeitnehmerüberlassung oder die Vorenthaltung von Sozialabgaben sowie die zunehmenden regulatorischen Anforderungen des Außenwirtschaftsrechts, auch für KMU relevant. Nicht ausgelassen werden sollen das Kartellstraf- und Kartellordnungswidrigkeitenrecht, sowie Straftaten, die im Zusammenhang mit einer auftretenden wirtschaftlichen Krise im Unternehmen stehen.

Seiten 79 - 108

Dokument Wirtschaftsstrafrecht bei KMU