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Zum Stand der fachlichen Weiterentwicklung des Konzepts „Gute Qualität und sichere Erträge“

Die Tradition der Verwertung von organischen Abfällen oder Abwasser zur Düngung reicht lange zurück. Diskussionen um die Umweltverträglichkeit solcher Maßnahmen sind deutlich jüngeren Datums. Seit Beginn der industriellen Revolution sind der Verbrauch und die Vielfalt von Stoffen immens gestiegen, was sich mehr oder weniger in den Abfällen widerspiegelt. Die Folgen der sorglosen Abwasserverwertung im letzten Jahrhundert zeigen sich heute an den zurück gebliebenen Rieselfeldern. Die heutige Abwasserklärung erzeugt Klärschlamm, auch der wurde in der Landwirtschaft zur stofflichen Verwertung als Düngemittel genutzt. Seit dem Bekanntwerden von Kontamination haben immer wieder Debatten über die Nützlichkeit und Schadlosigkeit stattgefunden. Ausgelöst durch die letzte große Diskussion um den Klärschlamm, fasste die gemeinsame Umwelt- und Agrarministerkonferenz im Juni 2001 den Beschluss, wegen der besonderen Bedeutung landwirtschaftlicher Böden für die Produktion gesunder Nahrungs- und Futtermittel aus Vorsorgegründen sicher zu stellen, dass Bewirtschaftungsmaßnahmen, insbesondere die Aufbringung von Klärschlamm, Gülle und anderen Wirtschaftsdüngern, mineralischem Dünger und Kompost, nicht zur Anreicherung von Schadstoffen im Boden führen.

Daraufhin wurde eine gemeinsame Konzeption zur Bewertung aller organischen Düngemittel durch das Umweltbundesamt erarbeitet Diese lässt sich ohne weiteres auch auf mineralische Düngemittel übertragen. BMU und BMVEL legten am 28. August 2002 ein gemeinsames Konzept zur einheitlichen Bewertung von Schwermetallen in organischen Düngemitteln vor. Ausgangspunkt war das auf den Arbeiten des UBA aufbauende Positionspapier „Gute Qualität und sichere Erträge“ beider Ressorts vom 3. Juni 2002, das den o. g. Beschluss der Konferenz der Agrar- und Umweltminister Deutschlands fachtechnisch umsetzte. In dieser Konzeption erfolgte eine schutzgutbezogene Ableitung von Schwermetallgehalten für verschiedene organische Düngemittel. Damit wurde ein Paradigmenwechsel im Bewertungsansatz vollzogen. War bisher ausschlaggebend, dass die Anreicherungen in Böden in den nächsten 100 Jahren nicht zu einer Überschreitung der Bodengrenzwerte führte, um die Zulässigkeit der Verwertung von Düngemittelqualitäten zu ermöglichen, die durch anspruchsvolle Verfahren und Anlagen gewährleistet werden konnten, stand nunmehr im Vordergrund, welche Anforderungen vom Schutzgut Boden aus betrachtet, erfüllt werden müssen, ohne dass es zu Anreicherungen kommt. Fachliche Basis für die Ableitung und damit Ausgangspunkt für die dafür notwendigen Berechnungen waren die bodenartenbezogenen Vorsorgewerte nach BBodSchV – als Maßstab für eine gute Bodenqualität.

Seiten 135 - 140

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2006.03.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 3 / 2006
Veröffentlicht: 2006-03-01
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