• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Zweigniederlassungsbericht

Nur im Lage-, nicht aber im Konzernlagebericht sind Angaben zu den in- und ausländischen Zweigniederlassungen der Kapitalgesellschaft bzw. der mit § 264a HGB gleichgestellten Personengesellschaft zu machen. Damit hat der Gesetzgeber die Zweigniederlassungsrichtlinie der EU umgesetzt, die mit dem Ziel erlassen wurde, die wirtschaftliche und soziale Bedeutung von rechtlich nicht selbständigen Zweigniederlassungen, die letztlich mit selbständigen Tochterunternehmen vergleichbar sind, hervorzuheben. Zudem ist eine Schutzwirkung Dritter zu konstatieren, die über eine Zweigniederlassung mit der Kapitalgesellschaft in Kontakt kommen. Weiterer Grund für diese Verpflichtung ist das Unterbinden von Möglichkeiten zur Offenlegungsvermeidung durch die Gründung von Zweigniederlassungen. Schließlich erhoffte sich die EU damit auch einen verbesserten Einblick in die geografische Verteilung der wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens. Somit ergänzt diese Angabepflicht die Anhangangabe zum Beteiligungsbesitz aus § 285 Nr. 11 HGB – bleibt aber aufgrund der unkonkreten Ausgestaltung der eigentlichen Berichtspflicht in der Praxis weit hinter denen zurück.

Seiten 177 - 181

Dokument Zweigniederlassungsbericht