Inhalt der Ausgabe 01/2024
Aktuelle Online-Seminare
+++ Die Solaranlage im EEG 2023 nach dem Solarpaket 1 +++ Energiewirtschaftliche Rückstellungen im Fokus +++ Kompaktwissen buchhalterische Entflechtung und Jahresabschluss 2023 – was ist zu beachten? +++ Steuerliche Aspekte der Elektromobilität +++
VKW aktuell
+++ Wärmeplanungsgesetz beschlossen +++ BMF: Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte PV-Anlagen +++ Monitoringbericht 2023 Strom und Gas +++ BReg will Maßnahmen zur Energiesicherheit verlängern +++ Festlegungsentwurf zur Eigenkapitalverzinsung im Strom- und Gasbereich +++ Vergaberecht an EU-Recht angepasst +++ Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Windund Solarenergie (§ 29 GewStG) +++ Versorgungsunterbrechungen Strom sinken +++
Aufsatz
An den Energiegroßhandelsmärkten kam es ab Mitte 2021 zu einem stetigen Anstieg der Großhandelspreise, der durch den Ausbruch der Ukraine-Krise ab Februar 2022 noch weiter verstärkt wurde. Im Sommer 2022 erreichten die Preise dann ein Niveau, welches auch in den Worst Case-Szenarien von Insidern in dieser Form als nahezu unmöglich angesehen wurde. Hierdurch kam es auch bei den Endkunden zu einer deutlichen Anpassung der Energiepreise ab Mitte 2021. Die Erhöhungen sowie die Unsicherheiten im Rahmen einer möglichen Gasmangellage haben die Bundesregierung ab Oktober 2022 dazu bewogen, über „Deckelungsmodelle“ den Preisanstieg gegenüber den Endkunden zu begrenzen.
Bereits im Jahr 2019 hatte die Europäische Union mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 die Mitgliedstaaten verpflichtet, für rechtlichen Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) zu sorgen. Die Bundesregierung hat, deutlich nach Ablauf der Umsetzungsfristen der Richtlinie, diese mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) am 02.07.2023 für Deutschland umgesetzt. Das HinSchG soll dem weitreichenden Schutz hinweisgebender Personen („Whistleblower“) vor Repressalien dienen, die Verstöße im beruflichen Kontext an extra errichtete Meldestellen melden bzw. in bestimmten Fällen der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Wirtschaftsrecht
– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2023 – 26 U 7/22 –
– VK Bund, Beschluss vom 17.08.2023 – VK2-56/23 –
Steuerrecht
– FG Münster, Urteil vom 16.11.2022 – 13 K 3467/19 F – (r.kr.)
Arbeitsrecht
– BAG, Urteil vom 28.06.2023 – 5 AZR 335/22 –
Sozialversicherungsrecht
Bei der Sozialversicherung zeigt sich nun endgültig, dass die „Sozialgarantie“, die für mehrere Jahre eine Stabilisierung der Beiträge bei maximal 40 % gesichert hatte, nicht mehr gilt. Nach einem Anteil von 39,95 % im Jahr 2022 (zu Zeiten der Sozialgarantie) und 40,45 % im Jahr 2023 werden die Beiträge im Jahr 2024 bei 40,90 % liegen. Auch in diesem Jahr wird ein Teil des Finanzbedarfs aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden.
Buchbesprechungen
Im Focus
+++ BGH zum Streit um das Fernwärmenetz Stuttgart +++ Freistellung bestimmter Sektorenaufträge im Bereich erneuerbarer Energien +++
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